28. März 2023

Renommierte Kanzlei aus Singapur bestätigt: XRPH wird nicht als Wertpapier eingestuft

Erfahren Sie, was die Einschätzung einer angesehenen Kanzlei aus Singapur für XRPH bedeutet.

Renommierte Kanzlei aus Singapur bestätigt: XRPH wird nicht als Wertpapier eingestuft

Eine angesehene singapurische Anwaltskanzlei, Jacque Law LLC, bestätigt XRPH als Nicht-Wertpapier-Token. Jacque Law LLC, eine prominente in Singapur zugelassene Kanzlei, hat eine sorgfältige Prüfung von XRPH durchgeführt und ist zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass dieser Token nicht in die Kategorie eines Wertpapiers fällt. Diese verbindliche rechtliche Einschätzung basiert auf einer umfassenden Analyse der komplexen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Wertpapiere in Singapur.

Das erfahrene Rechtsteam von Jacque Law LLC hat die Eigenschaften und Merkmale von XRPH gründlich geprüft und bestätigt, dass diese die Kriterien für eine Einstufung als Wertpapier nach singapurischem Recht nicht erfüllen. Angesichts der erheblichen rechtlichen und finanziellen Auswirkungen solcher Klassifizierungen führte die Kanzlei eine detaillierte Bewertung durch, um eine fundierte und rechtlich belastbare Schlussfolgerung zu liefern. Jacque Law LLC legt großen Wert auf Exzellenz und die strenge Analyse, die ihren rechtlichen Entscheidungen zugrunde liegt.

Ihr Ziel ist es, Mandanten präzise, verlässliche und praxisnahe Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen zu bieten, einschließlich des Wertpapierrechts. Mit der Bestätigung, dass XRPH nicht als Wertpapier einzustufen ist, bekräftigt Jacque Law LLC ihr Vertrauen, dass ihre rechtliche Bewertung Klarheit und Orientierung für Akteure in diesem komplexen regulatorischen Umfeld bietet - nicht nur in Singapur, sondern auch darüber hinaus.

Überblick über das Mandat von Jacque Law LLC: Hintergrund: Jacque Law LLC wurde von XRP Healthcare Limited beauftragt, eine rechtliche Expertise zu den möglichen Auswirkungen des geplanten Token-Emissionsprojekts von XRPH im Rahmen des Securities and Futures Act 2001 (SFA), des Payment Services Act 2019 (PS Act) sowie des Begriffs „E-Geld“ gemäß dem PS Act bereitzustellen.

Ziel des Unternehmens ist es, einen neuartigen digitalen Vermögenswert namens XRPH einzuführen, der innerhalb der von dem Unternehmen und/oder seinen verbundenen Unternehmen entwickelten und betriebenen Plattform genutzt werden soll. Für dieses Rechtsgutachten prüfte Jacque Law LLC den Entwurf der Token-Dokumentation, ein unverbindliches Dokument, das das geplante Design und die Emission von XRPH beschreibt.

Wesentliche Merkmale von XRPH gemäß dem Entwurf:

  1. XRPH dient als Utility-Token, der ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Plattform des Unternehmens vorgesehen ist.
  2. XRPH ist nicht für spekulativen Handel bestimmt und soll nicht auf Sekundärmärkten gehandelt werden.
  3. Ein wesentlicher Teil der XRPH-Token wird vom Unternehmen für betriebliche Zwecke sowie für mögliche zukünftige Emissionen oder Finanzierungsrunden gehalten.
  4. XRPH-Token werden der Öffentlichkeit über ein Initial Coin Offering (ICO) zugänglich gemacht.

Entscheidende Bewertung:

Klassifizierung als Digital Payment Token nach dem PS Act Die zentrale Frage bei der Einstufung von XRPH als „Digital Payment Token“ hängt davon ab, ob er als „Tauschmittel, das von der Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen oder zur Erfüllung einer Schuld akzeptiert wird“, fungiert. Diese Bewertung berücksichtigt Faktoren wie die Größe der Nutzerbasis und die Art der angebotenen Dienstleistungen.

Obwohl XRPH nicht als allgemeines Zahlungsmittel außerhalb des Ökosystems von XRP Healthcare vorgesehen ist, bleibt er auf verschiedenen Krypto-Börsen frei handelbar und kann peer-to-peer ausgetauscht werden. Zusätzlich kann XRPH von Inhabern für Transaktionen außerhalb des Emittenten verwendet werden, wodurch er potenziell als „Digital Payment Token“ im Sinne des PS Act gelten könnte, sofern die Monetary Authority of Singapore (MAS) dies anerkennt.

Klassifizierung als Kapitalmarktprodukt nach dem SFA

Nach Auffassung von Jacque Law LLC erfüllt XRPH nicht die Kriterien für die Einstufung als „Kapitalmarktprodukt“ gemäß dem SFA. Diese Einschätzung ergibt sich aus der vorgesehenen Nutzung ausschließlich innerhalb der Plattform, der fehlenden Handelbarkeit auf Sekundärmärkten sowie der direkten Verknüpfung des Wertes mit seiner Nutzung. Daher fällt XRPH nicht unter die Definition eines Kapitalmarktprodukts im Sinne des SFA.

Klassifizierung als Digital Payment Token nach dem PS Act: Gemäß dem Payment Services Act (PS Act) ist ein „Digital Payment Token“ ausdrücklich als digitale Wertdarstellung definiert, die als Rechnungseinheit fungiert, nicht an eine bestimmte Währung gekoppelt ist und primär als Tauschmittel dient. Aufgrund der im Entwurf beschriebenen Struktur fällt XRPH nach dieser Einschätzung nicht unter diese Kategorie.

Obwohl XRPH innerhalb der Plattform als Zahlungsmittel dient, ist er nicht an eine bestimmte Währung gebunden. Sein Wert ist vielmehr an seine spezifische Nutzung innerhalb der Plattform gekoppelt und nicht als eigenständige Rechnungseinheit konzipiert.

E-Geld-Klassifizierung nach dem PS Act: E-Geld wird als elektronisch gespeicherter Geldwert definiert, der gegen Zahlung ausgegeben wird, Zahlungen ermöglicht und von anderen Parteien als dem Emittenten akzeptiert wird. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Digital Payment Tokens und E-Geld besteht darin, dass der Wert elektronisch gespeicherter Vermögenswerte, der nur über Marktmechanismen bestimmt werden kann, nicht als E-Geld gilt.

Zusammenfassung:

XRPH Healthcare präsentiert sich als dezentrale Plattform an der Schnittstelle von Pharma- und Gesundheitsdienstleistungen, aufgebaut auf der XRP-Blockchain. Ziel ist die Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung in Schwellenländern.

Das Ökosystem umfasst einen dezentralen Marktplatz für Pharma- und Gesundheitsdienste sowie globale Zahlungs- und Transaktionslösungen über mobile und Web-Anwendungen. Zusätzlich wird eine „Metaverse Clinic“ entwickelt, in der Nutzer vertrauliche Beratungs- und Therapiesitzungen in anpassbaren Avataren durchführen können.

Der XRPH-Token dient als zentrales Tauschmittel innerhalb des Ökosystems und fungiert gleichzeitig als Anreizmechanismus zur Förderung der Nutzerbeteiligung. Er ermöglicht Transaktionen im Marktplatz und die Zahlung von Gebühren, die anschließend als Belohnungen an aktive Teilnehmer verteilt werden.

XRPH-Inhaber sind zudem berechtigt, Governance-Vorschläge einzureichen und darüber abzustimmen. Diese Stimmrechte beziehen sich jedoch ausschließlich auf Governance-Themen und nicht auf die operative Unternehmensführung.

Der Besitz von XRPH stellt keine Beteiligung am Unternehmen, kein Joint Venture und keine Partnerschaft dar. XRPH ist nicht als Geld, Zahlungsmittel, Wertpapier, Rohstoff, Anleihe, Schuldinstrument oder sonstiges Finanzinstrument oder Investment gedacht. Der Token ist nicht rückzahlbar und nicht gegen Fiatgeld einlösbar; ein Rückkauf- oder Verbrennungsmechanismus ist nicht vorgesehen.

Die Umwandlung von XRPH in Fiatwährungen erfolgt ausschließlich über Drittbörsen.

Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Artikel unter folgendem Link: Medium-Artikel


Zugang zum Einzelhandelsnetzwerk

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Pharmazeutische & Lieferpartnerschaften

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